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Beitragsordnung des „Bogensportclub BB-Berlin e.V.“(gemäß §5 Abs. 3 der Vereinssatzung)


1. Allgemeiner Teil
1.1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
1.2. Jedes Mitglied des Vereins hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten und in jedem Jahr Gemeinschaftsleistungen zu erbringen.
1.3. Beitragszahlung sowie Gemeinschaftsleistungen sind bringe pflichtig und gelten für ein Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember.
1.4. Jede Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und der Gemeinschaftsleistungen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Diese Regelung wird bei der nächsten Satzungsänderung in die Satzung aufgenommen.

2. Beiträge / Zahlungen
2.1. Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. Januar, ohne eine zusätzliche Zahlungsaufforderung zu entrichten. Zur Sicherstellung der Pünktlichkeit und Vereinfachung der Abwicklung soll bevorzugt der Lastschrifteinzug genutzt werden. Eventuelle Rückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Mitgliedes.
2.2. Veränderungen bezüglich der Bankdaten bzw. der Anschrift sind unverzüglich dem Präsidium mitzuteilen.
2.3. Im Eintrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr fällig. Bei Eintritt nach dem 30.06. des laufenden Jahres ist nur der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Gemeinschaftsleistungen (s. Punkt 3) sind anteilig auch schon im Eintrittsjahr zu erbringen.
2.4. Die Aufnahmegebühr ist einmalig und mit dem ersten Beitrag zu bezahlen.
2.5. Ist der Beitrag bis zum 01.03. des laufenden Kalenderjahres nicht bezahlt, darf das Mitglied die Sportstätten zu Trainings- und Wettkampfzwecken nicht mehr nutzen. Gleichzeitig wird eine Mahngebühr von 5,- € fällig. Dadurch entfällt die Pflicht der Beitragsnachzahlung nicht, rechtliche Schritte behält sich der Verein vor.

3. Gemeinschaftsleistungen / Arbeitsstunden
3.1. Die Mitglieder sind in jedem Kalenderjahr zu persönlich zu erbringenden Gemein- schaftsleistungen verpflichtet, die für den Erhalt der Sportanlagen und Sportgeräte notwendig sind.
3.2. Grundsätzlich werden 10 Stunden von jedem Mitglied (ausgenommen Ehrenmitglieder, fördernde Mitglieder, Vorstandsmitglieder und aktive Trainer) pro Jahr erwartet, da so auch der Beitrag kalkuliert ist. Abweichend 5 Stunden für Kinder bis 12 Jahre.
Unter Gemeinschaftsleistungen sind z.B. zu verstehen:
- Aktive Teilnahme bei der Organisation von Wettkämpfen
- Platzpflege
- Instandhaltungsmaßnahmen bei Erfordernis
- Umbau, Umzug, Betreuungs- und Fahrdienste
3.3. Jedes Mitglied kann über diese 10 Stunden hinaus weitere 5 Stunden leisten, die mit je 4,00 € Rabatt auf den folgenden Jahresbeitrag vergütet werden.
3.4. Der Nachweis muss persönlich von jedem Mitglied geführt und von einem Verantwortlichen zeitnah gegengezeichnet werden, da nur so eine Anrechnung auf den Beitrag des Folgejahres erfolgen kann.
3.5. Für nicht erbrachte Gemeinschaftsleistungen ist ein Ersatzbetrag von 4,- € pro Stunde zu zahlen. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit dem folgenden Beitrag fällig und durch das Lastschriftverfahren abgebucht bzw. sind per Einzahlung zu begleichen.

4. Kündigung der Mitgliedschaft
4.1. Die Kündigung der Mitgliedschaft für das Folgejahr muss bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres in schriftlicher Form erfolgen, bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr.
4.2. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit erfolgen. Bei Vereinsaustritt vor dem 31.12. des laufenden Kalenderjahres erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

5. Gebühren und Beiträge
5.1. Aufnahmegebühr (einschließlich Vereins T-Shirt) einmalig:
5.1.1 Mitglieder über 18 Jahre 50,00 €
5.1.2 Mitglieder unter 18 Jahre 25,00 €
Bei Nachweis einer früheren, über 2 Jahre dauernden, Mitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr.


5.2 Mitgliedsbeiträge jährlich

5.2.1 Mitglieder über 18 Jahre 160,00 €
5.2.2 Mitglieder über 18 Jahre als Schüler, Studenten, Auszubildende, Personen ohne eigenes Einkommen u.ä. bei Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises bis zum 31. Januar des Jahres 110,00 €
5.2.3 Mitglieder unter 18 Jahre 95,00 €
5.2.4 Familienmitgliedschaft
- je Mitglied über 18 Jahre 130,00 €
- je Mitglied unter 18 Jahre 80,00 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei
passive Mitglieder 60,00 €
Vorstandsmitglieder, aktive Trainer / Übungsleiter 75,00 €

Gastschützen, die Mitglieder im DSB oder DBSV sind Monat
Schützen über 18 Jahre 15,00 €
Schützen unter 18 Jahre 10,00 €

Stichtag zur Beitragszahlung ist der 01.01. des laufenden Kalenderjahres.
(Beispiel: wird der Schütze im Februar 18 Jahre, so gilt der Beitrag in diesem Jahr noch für Kinder, ab dem nächsten Jahr für Erwachsene).

Die Beitragsordnung wurde in der erweiterten Präsidiumssitzung am 13.06.2022 geändert und beschlossen.
Sie tritt mit Wirkung vom 20.06.2022 in Kraft.

Bankverbindung
BSC BB-Berlin e.V.
Berliner Volksbank
IBAN: DE94100900002339908004
BIC: BEVODEBB


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